HSO Bopp

der Profi für Verkaufsförderung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir wollen, dass Sie mit unseren Lieferungen und Leistungen zufrieden sind. Dieser Grundsatz bestimmt unser Handeln, denn nur so können wir hoffen, dass Sie auf Dauer unser Kunde bleiben. Dies ist auch die Grundlage unserer "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", zu denen wir Ihren Auftrag annehmen.

1. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Verkäufe und sonstige Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen zwischen den Vertragspartnern als vereinbart. Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass ihm unsere Lieferbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. In der Lieferung durch uns liegt kein Einverständnis zu anderen Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Das gleiche gilt für Erklärungen oder Zusagen unserer Vertreter.

2. Preise
Alle unsere Preise verstehen sich in CHF exkl. 8% MWST. Es gilt die am Liefertag gültige Preisliste. Mit dem Erscheinen eines neuen Kataloges werden alle früheren Preise ungültig. Die Preise verstehen sich ab Lager Wallisellen. Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.

3. Kleinmengenzuschlag
Ihre Bestellung muss keinen Mindestbestellwert erreichen. Allerdings müssen wir auf Bestellungen unter Fr. 99.— einen Kleinmengenzuschlag von Fr. 15.— verrechnen.

4. Versandkosten
Bis zu Fr. 1'000.— Warenwert verrechnen wir Fr. 15.- Versandkosten. Bestellungen mit einem Warenwert von über Fr. 1'000.— liefern wir frei Haus. Ausnahmen sind Rampen, Fahnenmaste und Zelte, welche wir immer unfrei ab unserem Lager liefern.

5. Technische Daten
Alle Angaben über Gewichte, Masse, Fassungsvermögen, Tragfähigkeit usw. sind ohne Verbindlichkeit. Ändern in Form von Farbe, Material und Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.

6. Abbildungen und Massangaben
in Prospekten und Preislisten entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Konstruktionsbedingte Änderungen oder Preiserhöhungen behalten wir uns vor.

7. Sonderanfertigungen
werden von uns erst dann verbindlich ausgeführt, wenn die von uns erstellte Masskizze vom Käufer schriftlich bestätigt ist. Preise und Zahlungsbedingungen werden hier gesondert vereinbart.

8. Bestellungen
Schriftliche Bestellungen gelten nur, wenn sie wahrheitsgemäss vollständig ausgefüllt und rechtsmässig unterzeichnet sind. Wir sind nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen und auszuführen.

9. Bestellungs-Annahme
Aufträge werden für uns erst dann bindend, wenn wir diese schriftlich bestätigt oder ausgeliefert haben.

10. Versand
Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Bei Annahmeverzug sind wir wahlweise berechtigt
(1)  sofortige Zahlung zu verlangen
(2)  die Ware auf Kosten des Käufers nach unserem Ermessen zu lagern
(3)  anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beliefern.

11. Lieferfristen
Die von uns genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Wir behalten uns Teillieferungen vor. Die Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich ist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem unserer Lieferanten eintreten. Wir verpflichten uns, unsere Kunden bei Eintritt von Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung rechtzeitig zu verständigen.

12. Rechnungsstellung / Zahlung
Wir liefern in der Regel gegen Rechnung. Diese sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar, in besonderen Fällen sind wir berechtigt gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu liefern. Ins Ausland liefern wir nur gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme.

13. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung unser Eigentum. Wir sind ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Käufers im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

14. Transportschäden
Die gelieferte Ware muss nach Empfang sofort auf allfällige Transportschäden geprüft werden. Beschädigungen an der Verpackung müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Beschädigungen, welche erst nach dem Öffnen der Sendung zum Vorschein kommen, müssen innert 24 Stunden per Schadensprotokoll dem jeweiligen Spediteur (Post, Bahn, LKW) mitgeteilt werden.

15. Umtausch
Stimmen wir einem vom Besteller gewünschten Umtausch zu, hat dieser die gesamten anfallenden Kosten zu tragen. Für Umtauschlieferungen auf unsere Veranlassung übernehmen wir die Kosten.

16. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile 8304 Wallisellen.