Wir wollen, dass Sie mit unseren Lieferungen und Leistungen zufrieden sind. Dieser Grundsatz bestimmt unser Handeln, denn nur so können wir hoffen, dass Sie auf Dauer unser Kunde bleiben. Dies ist auch die Grundlage unserer "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", zu denen wir Ihren Auftrag annehmen.
1.
Geltungsbereich
Für
alle Angebote, Verkäufe und sonstige Leistungen gelten die nachstehenden
Bedingungen zwischen den Vertragspartnern als vereinbart. Mit Erteilung
des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass ihm unsere Lieferbedingungen
bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. In der Lieferung durch
uns liegt kein Einverständnis zu anderen Bedingungen. Abweichungen von
diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung. Das gleiche gilt für Erklärungen oder
Zusagen unserer Vertreter.
2.
Preise
Alle
unsere Preise verstehen sich in CHF exkl. 8% MWST. Es gilt die am Liefertag gültige
Preisliste. Mit dem Erscheinen eines neuen Kataloges werden alle früheren
Preise ungültig. Die Preise verstehen sich ab Lager Wallisellen.
Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
3.
Kleinmengenzuschlag
Ihre
Bestellung muss keinen Mindestbestellwert erreichen. Allerdings müssen
wir auf Bestellungen unter Fr. 99.— einen Kleinmengenzuschlag von Fr.
15.— verrechnen.
4.
Versandkosten
Bis
zu Fr. 1'000.— Warenwert verrechnen wir Fr. 15.- Versandkosten.
Bestellungen mit einem Warenwert von über Fr. 1'000.— liefern wir frei
Haus. Ausnahmen sind Rampen, Fahnenmaste und Zelte, welche wir immer
unfrei ab unserem Lager liefern.
5.
Technische Daten
Alle
Angaben über Gewichte, Masse, Fassungsvermögen, Tragfähigkeit usw. sind
ohne Verbindlichkeit. Ändern in Form von Farbe, Material und Änderungen
im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
6.
Abbildungen und Massangaben
in
Prospekten und Preislisten entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der
Drucklegung. Konstruktionsbedingte Änderungen oder Preiserhöhungen
behalten wir uns vor.
7.
Sonderanfertigungen
werden
von uns erst dann verbindlich ausgeführt, wenn die von uns erstellte
Masskizze vom Käufer schriftlich bestätigt ist. Preise und
Zahlungsbedingungen werden hier gesondert vereinbart.
8.
Bestellungen
Schriftliche
Bestellungen gelten nur, wenn sie wahrheitsgemäss vollständig ausgefüllt
und rechtsmässig unterzeichnet sind. Wir sind nicht verpflichtet, eine
Bestellung anzunehmen und auszuführen.
9.
Bestellungs-Annahme
Aufträge
werden für uns erst dann bindend, wenn wir diese schriftlich bestätigt
oder ausgeliefert haben.
10.
Versand
Die
Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, wenn nichts anderes bestimmt
ist. Bei Annahmeverzug sind wir wahlweise berechtigt
(1)
sofortige Zahlung zu verlangen
(2) die Ware auf Kosten des Käufers
nach unserem Ermessen zu lagern
(3) anderweitig über den
Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer zum nächstmöglichen
Zeitpunkt zu beliefern.
11.
Lieferfristen
Die
von uns genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Wir behalten uns
Teillieferungen vor. Die Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung
durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ganz oder
teilweise unmöglich ist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem
unserer Lieferanten eintreten. Wir verpflichten uns, unsere Kunden bei
Eintritt von Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung
rechtzeitig zu verständigen.
12.
Rechnungsstellung / Zahlung
Wir
liefern in der Regel gegen Rechnung. Diese sind innerhalb 10 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar, in besonderen Fällen sind wir
berechtigt gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu liefern. Ins Ausland
liefern wir nur gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme.
13.
Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der
Gesamtforderung unser Eigentum. Wir sind ermächtigt, den
Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Käufers im Eigentumsvorbehaltsregister
eintragen zu lassen.
14.
Transportschäden
Die
gelieferte Ware muss nach Empfang sofort auf allfällige Transportschäden
geprüft werden. Beschädigungen an der Verpackung müssen sofort auf dem
Lieferschein vermerkt werden. Beschädigungen, welche erst nach dem Öffnen
der Sendung zum Vorschein kommen, müssen innert 24 Stunden per
Schadensprotokoll dem jeweiligen Spediteur (Post, Bahn, LKW) mitgeteilt
werden.
15.
Umtausch
Stimmen
wir einem vom Besteller gewünschten Umtausch zu, hat dieser die gesamten
anfallenden Kosten zu tragen. Für Umtauschlieferungen auf unsere
Veranlassung übernehmen wir die Kosten.
16.
Gerichtsstand
Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist für beide Teile 8304 Wallisellen.